Unsere Unterstützung
Unser Team besteht aus qualifizierten Mitarbeiter:innen mit beruflicher Erfahrung in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen. Die Unterstützung und Assistenz im Sinne der Assistenz in eigener Häuslichkeit erfolgt innerhalb eines fest vereinbarten zeitlichen Rahmens, der sich an den Bedürfnissen des Einzelnen orientiert. Darüber hinaus sind wir in Abstimmung telefonisch oder persönlich erreichbar.
Wir unterstützen sie bei der Antragsstellung, das beinhaltet auch die Bedarfsermittlung im Rahmen des BEI_NRW (Bedarfserfassungsinstrument NRW) und informieren Sie im Vorfeld gerne.
Es besteht die Möglichkeit, dass die leistungsberechtigten Personen unserer anbieterverantworteten Wohngemeinschaften von anderen Einrichtungen begleitet werden. In diesem Fall tritt Zwischenraum e.V. lediglich als Vermieter auf, der die Wohnungen psychisch erkrankten Menschen im Rahmen eines Mietverhältnisses zur Verfügung stellt.
Gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen und Aktivitäten
Den leistungsberechtigten Personen unserer Besonderen Wohnform bieten wir eine Reihe von gemeinsamer Inanspruchnahme von Leistungen und gemeinsamen Freizeitaktivitäten an, zu denen die leistungsberechtigten Personen unserer anbieterverantworteten Wohngemeinschaften herzlich eingeladen sind.
Voraussetzungen und Kostenübernahme
Bei der Beantragung für den Platz in einer anbieterverantworteten Wohngemeinschaft und Hilfen zur Assistenz in eigener Häuslichkeit stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Die Kostenübernahme erfolgt analog der Beantragung für Leistungen im Sinne der Eingliederungshilfe und begleitenden Wohnens gem. §§ 78 ff i. V. m. § 113 SGB IX.
Diese werden beim überörtlichen Kostenträger, in der Regel ist dies der Landschaftsverband Rheinland, beantragt. Bei Überschreitung der Vermögensfreibeträge ist eine Selbstbeteiligung möglich. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des individuellen Bedarfs durch überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe.
Für die Übernahme der existenzsichernden Leistungen, Kosten der Unterkunft und Hilfen zum Lebensunterhalt ist in der Regel der örtliche Kostenträger (Sozialamt, Jobcenter…) zuständig.
Voraussetzung für die Beantragung für Leistungen der Eingliederungshilfe sind:
- Das Vorliegen einer fachärztlichen Stellungnahme (psychiatrisches Attest über die wesentliche Behinderung)
- Das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts, sofern die Kosten vom Kostenträger übernommen werden sollen. Die Förderung ist einkommensabhängig. Bei Überschreitung der Vermögensfreibeträge ist eine Selbstbeteiligung möglich.
Bei jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 27 Jahren) können die Kosten ggf. auch vom Jugendamt (§ 35 a i. V. m. 41 SGB VIII) übernommen werden. Alle Leistungen können auch privat mit Zwischenraum e.V. vereinbart werden.
Freie Plätze
Wie Sie uns kennenlernen können und einen Überblick über mögliche freie Plätze finden Sie hier:
Verantwortliche Kontaktperson
Patrick Frings
geschäftsführender Vorstand
via Mail: info@zwischenraumverein.de
telefonisch: +49 221 82323-18