Anbieterverantwortete WGs

 Anbieterverantwortete WGs | zwischenraum.

In unseren zwei anbieterverantworteten Wohngemeinschaften leben psychisch erkrankte Menschen. Hierzu hat Zwischenraum e.V. zwei Wohnungen angemietet, die als anbieterverantwortete Wohngemeinschaften mit jeweils zwei Plätzen ausgestattet sind.

Hier erfolgt in der Regel eine individuelle Hilfestellung und Unterstützung im Sinne der Assistenz in eigener Häuslichkeit.

Die leistungsberechtigten Personen organisieren das Zusammenleben und die Versorgung in der WG eigenständig. Unsere Mitarbeiter:innen unterstützen und begleiten sie hierbei. In jeder anbieterverantworteten Wohngemeinschaft gibt es persönlichen Wohnraum und Gemeinschaftsräume. 

Im Sinne der Qualitätssicherung werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften in der Regel gem. § 30 WTG einmal pro Jahr überprüft. Die wesentlichen Ergebnisse werden anschließend veröffentlicht.

Unsere Unterstützung

Unser Team besteht aus qualifizierten Mitarbeiter:innen mit beruflicher Erfahrung in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen.  Die Unterstützung und Assistenz im Sinne der Assistenz in eigener Häuslichkeit erfolgt innerhalb eines fest vereinbarten zeitlichen Rahmens, der sich an den Bedürfnissen des Einzelnen orientiert. Darüber hinaus sind wir in Abstimmung telefonisch oder persönlich erreichbar.

Wir unterstützen sie bei der Antragsstellung, das beinhaltet auch die Bedarfsermittlung im Rahmen des BEI_NRW (Bedarfserfassungsinstrument NRW) und informieren Sie im Vorfeld gerne.

Es besteht die Möglichkeit, dass die leistungsberechtigten Personen unserer anbieterverantworteten Wohngemeinschaften von anderen Einrichtungen begleitet werden. In diesem Fall tritt Zwischenraum e.V. lediglich als Vermieter auf, der die Wohnungen psychisch erkrankten Menschen im Rahmen eines Mietverhältnisses zur Verfügung stellt.

Gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen und Aktivitäten

Den leistungsberechtigten Personen unserer Besonderen Wohnform bieten wir eine Reihe von gemeinsamer Inanspruchnahme von Leistungen und gemeinsamen Freizeitaktivitäten an, zu denen die leistungsberechtigten Personen unserer anbieterverantworteten Wohngemeinschaften herzlich eingeladen sind.

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Voraussetzungen und Kostenübernahme

Bei der Beantragung für den Platz in einer anbieterverantworteten Wohngemeinschaft und Hilfen zur Assistenz in eigener Häuslichkeit stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Die Kostenübernahme erfolgt analog der Beantragung für Leistungen im Sinne der Eingliederungshilfe und begleitenden Wohnens gem. §§ 78 ff i. V. m. § 113 SGB IX.

Diese werden beim überörtlichen Kostenträger, in der Regel ist dies der Landschaftsverband Rheinland, beantragt. Bei Überschreitung der Vermögensfreibeträge ist eine Selbstbeteiligung möglich. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung des individuellen Bedarfs durch überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe.

Für die Übernahme der existenzsichernden Leistungen, Kosten der Unterkunft und Hilfen zum Lebensunterhalt ist in der Regel der örtliche Kostenträger (Sozialamt, Jobcenter…) zuständig. 

Voraussetzung für die Beantragung für Leistungen der Eingliederungshilfe sind:

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Freie Plätze

Wie Sie uns kennenlernen können und einen Überblick über mögliche freie Plätze finden Sie hier:

Verantwortliche Kontaktperson

Patrick Frings 
geschäftsführender Vorstand
via Mail: info@zwischenraumverein.de
telefonisch: +49 221 82323-18

Unsere Angebote

Aktuelles

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Kontakt

Sie erreichen unter:

Telefon +49 (0) 221- 8232314
E-Mail info@zwischenraumverein.de

Spenden

Jede Spende ist willkommen und hilft uns, unser Angebot für psychisch erkrankte Menschen stetig zu verbessern. Als eingetragener Verein verfolgen wir ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Spenden an uns sind steuerabzugsberechtigt.