Unsere Unterstützung
Unser Team besteht aus qualifizierten Mitarbeiter:innen mit beruflicher Erfahrung in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen und bietet eine breite Palette von Teilhabeangeboten in der Begleitung und Assistenz an. In Abstimmung mit den leistungsberechtigten Personen erfolgt die Unterstützung innerhalb eines fest vereinbarten zeitlichen Rahmens, der sich an den Bedürfnissen des Einzelnen orientiert, und im Rahmen von Fachleistungsstunden. Häufig auftauchende Themen dabei sind die Unterstützung bei dem Erhalt der Wohnung, Behördenangelegenheiten, bei der praktischen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, bei der Wahrnehmung notwendiger, medizinischer Behandlungen, bei Arbeit und Beschäftigung, bei der Freizeitgestaltung, bei der Existenzsicherung und im Lebensbereich der sozialen Beziehungen und Gesundheit.
Darüber hinaus sind wir in Abstimmung telefonisch oder persönlich erreichbar.
Wir unterstützen sie bei der Antragsstellung, das beinhaltet auch die individuelle Bedarfsermittlung im Rahmen des BEI_NRW.
Gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen und Unterstützung
Den leistungsberechtigten Personen unserer Besonderen Wohnform bieten wir eine Reihe von gemeinsamer Inanspruchnahme von Leistungen und von gemeinsamen Freizeitaktivitäten an, zu denen die leistungsberechtigten Personen der Assistenz in eigener Häuslichkeit (Bewo) herzlich eingeladen sind.
Voraussetzungen und Kostenübernahme
Bei der Beantragung der Hilfen zur Assistenz in eigener Häuslichkeit (Bewo) stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Die Kostenübernahme der Fachleistung im Sinne der Eingliederungshilfe gem. §§ 78 ff i. V. m. § 113 SGB IX wird beim überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe, in der Regel ist dies der Landschaftsverband Rheinland, beantragt. Bei Überschreitung der Vermögensfreibeträge ist eine Selbstbeteiligung möglich.
Voraussetzung für die Beantragung für Leistungen im Sinn der Assistenz in eigener Häuslichkeit (Bewo) und der Eingliederungshilfe sind:
- Das Vorliegen einer fachärztlichen Stellungnahme (psychiatrisches Attest über die wesentliche Behinderung)
- Das Vorliegen einer Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts, sofern die Kosten vom Kostenträger übernommen werden sollen. Die Förderung ist einkommensabhängig. Bei Überschreitung der Vermögensfreibeträge ist eine Selbstbeteiligung möglich.
- Das (in der Regel) selbstständige Wohnen im eigenen Haushalt.
Die Prüfung des BEI_NRW und Bewilligung des individuellen Bedarfs erfolgt durch den überörtlichen Kostenträger.
Bei jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 27 Jahren) können die Kosten ggf. auch vom Jugendamt (§ 35a VIII i. V. m. 41 SGB VIII) übernommen werden. Alle Leistungen können auch privat mit Zwischenraum e.V. vereinbart werden.
Verantwortliche Kontaktperson
Patrick Frings
Geschäftsführender Vorstand
via Mail: interessenten@zwischenraumverein.de
telefonisch: +49 221 82323-14
Freie Plätze
Wie Sie uns kennenlernen können und ein Überblick über mögliche freie Plätze erhalten, finden Sie hier: