Assistenz in eigener Häuslichkeit (Bewo)

 Assistenz in eigener Häuslichkeit (Bewo) | zwischenraum.

Das Angebot der Assistenz in eigener Häuslichkeit (ehemals Ambulant Betreutes Wohnen) wendet sich an psychisch erkrankte Erwachsene. Wir geben den Menschen in ihrem eigenen häuslichen Umfeld, ausgehend von ihren individuellen Bedürfnissen Unterstützungsbedarf beim selbstständigen Wohnen und der Alltagsbewältigung. Ziel ist eine möglichst eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Damit diese Unterstützung erbracht werden kann, wird gemeinsam mit der Fachkraft der individuelle Bedarf (Bedarfserfassungsinstrument BEI_NRW) erarbeitet, der genau umfasst, in welchen Lebensbereichen Anleitung, Vermittlung und Begleitung sowie eine Assistenz notwendig sind.

Das Angebot der Assistenz in eigener Häuslichkeit (Bewo) bietet Unterstützung bei der Alltagsbewältigung im eigenen Zuhause zur Stabilisierung im Wohnumfeld an. Es handelt sich um eine überwiegend aufsuchende Unterstützung. Für die Unterstützungssuchenden sind diese Leistungen unterhalb einer bestimmten Einkommens- und Vermögensgrenze kostenfrei.

Unsere Unterstützung

Unser Team besteht aus qualifizierten Mitarbeiter:innen mit beruflicher Erfahrung in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen und bietet eine breite Palette von Teilhabeangeboten in der Begleitung und Assistenz an. In Abstimmung mit den leistungsberechtigten Personen erfolgt die Unterstützung innerhalb eines fest vereinbarten zeitlichen Rahmens, der sich an den Bedürfnissen des Einzelnen orientiert, und im Rahmen von Fachleistungsstunden. Häufig auftauchende Themen dabei sind die Unterstützung bei dem Erhalt der Wohnung, Behördenangelegenheiten, bei der praktischen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, bei der Wahrnehmung notwendiger, medizinischer Behandlungen, bei Arbeit und Beschäftigung, bei der Freizeitgestaltung, bei der Existenzsicherung und im Lebensbereich der sozialen Beziehungen und Gesundheit.

Darüber hinaus sind wir in Abstimmung telefonisch oder persönlich erreichbar.

Wir unterstützen sie bei der Antragsstellung, das beinhaltet auch die individuelle Bedarfsermittlung im Rahmen des BEI_NRW.

Gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen und Unterstützung

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Den leistungsberechtigten Personen unserer Besonderen Wohnform bieten wir eine Reihe von gemeinsamer Inanspruchnahme von Leistungen und von gemeinsamen Freizeitaktivitäten an, zu denen die leistungsberechtigten Personen der Assistenz in eigener Häuslichkeit (Bewo) herzlich eingeladen sind.

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Voraussetzungen und Kostenübernahme

Bei der Beantragung der Hilfen zur Assistenz in eigener Häuslichkeit (Bewo) stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Die Kostenübernahme der Fachleistung im Sinne der Eingliederungshilfe gem. §§ 78 ff i. V. m. § 113 SGB IX wird beim überörtlichen Träger der Eingliederungshilfe, in der Regel ist dies der Landschaftsverband Rheinland, beantragt. Bei Überschreitung der Vermögensfreibeträge ist eine Selbstbeteiligung möglich.

Voraussetzung für die Beantragung für Leistungen im Sinn der Assistenz in eigener Häuslichkeit (Bewo) und der Eingliederungshilfe sind:

Die Prüfung des BEI_NRW und Bewilligung des individuellen Bedarfs erfolgt durch den überörtlichen Kostenträger.

Bei jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 27 Jahren) können die Kosten ggf. auch vom Jugendamt (§ 35a VIII i. V. m. 41 SGB VIII) übernommen werden. Alle Leistungen können auch privat mit Zwischenraum e.V. vereinbart werden.  

Verantwortliche Kontaktperson

Patrick Frings 
Geschäftsführender Vorstand
via Mail: interessenten@zwischenraumverein.de
telefonisch: +49 221 82323-14

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Freie Plätze

Wie Sie uns kennenlernen können und ein Überblick über mögliche freie Plätze erhalten, finden Sie hier:

Unsere Angebote

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Kontakt

Sie erreichen unter:

Telefon +49 (0) 221- 8232314
E-Mail info@zwischenraumverein.de

Spenden

Jede Spende ist willkommen und hilft uns, unser Angebot für psychisch erkrankte Menschen stetig zu verbessern. Als eingetragener Verein verfolgen wir ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Spenden an uns sind steuerabzugsberechtigt.