Die Ausstattung
Den Menschen in unserer besonderen Wohnform stehen 12 Einzelzimmer sowie zwei Apartments zur Verfügung. Die Zimmer sind mit einem Bett, Kleiderschrank, Tisch, Stuhl und einer Kommode grundausgestattet. Die Zimmer können auf Wunsch auch mit eigenen Möbeln ausgestattet werden, soweit es die Zimmergröße zulässt. Die Bewohner:innen der 12 Einzelzimmer teilen sich jeweils zu zweit ein Bad. Alle Zimmer verfügen über Kabelanschluss und Wlan-Zugang, im Flur befindet sich ein Telefon, welches den Bewohner:innen zur Verfügung steht. Die Apartments sind zusätzlich jeweils mit einer Küchenzeile und einem eigenen Bad ausgestattet. Die besondere Wohnform verfügt über zwei Küchen, Waschraum und zwei kombinierte Wohn- und Esszimmer.


Die Assistenz und Unterstützung
Während des Tages ist immer eine Fachkraft im Betreuungsdienst der besonderen Wohnform anwesend. Der Frühdienst fängt um 07:30 Uhr an und endet um 16:00 Uhr, der Spätdienst beginnt in der Regel um 12:00 Uhr und endet um 20:00 Uhr. Ab 20:00 Uhr ist eine Nachtbereitschaft vor Ort anwesend, die im Notfall geweckt und jederzeit kontaktiert werden kann.
Die Dienste werden von Fachkräften aus einem multiprofessionellem Team besetzt, bestehend aus unterschiedlichen Berufsgruppen, wie Heilerziehungspfleger:innen, (Fach)-Krankenpfleger:innen, Ergotherapeut:innen und Sozialarbeiter:innen.



Gruppenangebote und Aktivitäten
In der besonderen Wohnform finden regelmäßig Gruppenversammlungen und Gruppenaktivitäten flankierend zu den Angeboten der Tagesstruktur statt. Hierzu gehören Nutzerversammlungen, gruppenspezifische Angebote (z.B. für Frauen oder im Rahmen der Achtsamkeit und Selbstwirksamkeit), regelmäßige Außenaktivitäten (jeden Sonntag), jährliche Freizeitfahrten, Projekte (z.B. zu Themen wie Fotografie, Nachhaltigkeit, Ernährung), Leben von Brauchtum (Karneval, Ostern, Geburtstage) und Festivitäten (Sommerfest, Jubiläum), sowie mitunter Abendveranstaltungen. Sonntags findet eine Außenaktivität in der Zeit von 13:30-16:30 Uhr statt. Es besteht für Personen, die vom Zwischenraum ambulant betreut werden, die Möglichkeit, gegebenenfalls an den sonntäglichen Außenaktivitäten teilzunehmen.
Die Kostenübernahme und Antragstellung
Die Kostenübernahme wird in der Regel vom überörtlichen Kostenträger, vorwiegend ist dies der Landschaftsverband Rheinland, übernommen. Hierzu ist neben einer aktuellen Diagnose/fachärztlichen Stellungnahme ein Antrag auf Eingliederungshilfe gem. § 77 SGB IX erforderlich. Die Kostenübernahme geht mit einer Vermögens- und Einkommensüberprüfung des Kostenträgers einher. Bei Überschreitung der Vermögensfreibeträge ist eine Selbstbeteiligung möglich. Die Kosten der existenzsichernden Leistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft) werden bei vorliegender Hilfebedürftigkeit in der Regel vom örtlichen Kostenträger (bspw. Sozialamt, Rententräger, Jugendamt) übernommen.
Bei jungen Erwachsenen (im Alter von 18 bis 27 Jahren) können die Kosten ggfs. auch vom Jugendamt übernommen werden. Die Leistungen können auch privat mit Zwischenraum e.V. vereinbart werden.
Wenn Sie sich für einen Platz in der besonderen Wohnform des Zwischenraum e.V. interessieren und einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen möchten, beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Die nächsten Schritte
Wie Sie uns näher kennenlernen können und ein Überblick über mögliche freie Plätze, finden Sie hier: